Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Kram sich Juristen, Gesetze und Ombudsmänner zu beschäftigen haben. In Schweden muss zur Zeit ein besonders brisanter Fall geklärt werden, an dessen Ende womöglich die Schaffung oben genannter Verordnung steht: Der achtjähriger Gesetzesbrecher hat gegen die Regeln seiner Schule verstoßen, indem er Geburtstagseinladungen an ausgewählte Mitschüler verteilte. Den Anti-Diskriminierungsregeln entsprechend hätten aber alle Klassenkameraden eine solche Einladung bekommen müssen. Jetzt wurden von den Lehrern also alle Briefchen wieder eingesammelt und ein Urteil in Auftrag gegeben. Der arme kleine Wicht wird wohl alleine Feiern müssen - oder die Aula der Schule anmieten.
via tagesschau
DieHausfrau schrieb am 13. July 2008 @ 10:55
April, April???